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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-371/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter Vorsteuerabzug, EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Bewirtung, Geschäftspartner, Personal, Betriebskantine, Eigenverbrauch
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf den Einkauf für die Bewirtung von Geschäftspartnern und Personal in einer Betriebskantine anlässlich von Sitzungen nur dann versagen kann, wenn im nationalen Recht vor dem Inkrafttreten der Sechsten RL eine Rechtsgrundlage für diese Versagung bestand und diese Rechtsgrundlage von den Steuerbehörden in der Praxis angewandt wurde mit der Folge, dass das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf diesen Einkauf versagt wurde? - 2. Ist es für die Beantwortung der Frage 1 von Bedeutung, dass Betriebskantinen vor Umsetzung der Sechsten RL im Jahr 1978 nach dem geltenden nationalen Mehrwertsteuerrecht in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht der Mehrwertsteuer unterlagen, dass die nationalen Abzugsbeschränkungsvorschriften im Zuge der Umsetzung der RL 77/388/EWG nicht geändert wurden und dass die Abzugsbeschränkungsvorschriften für die Betriebskantinen nur deshalb relevant werden konnten, weil diese Art von Betrieben im Zuge der Umsetzung der Sechsten RL der Mehrwertsteuer unterworfen wurde? - 3. Wird ein Ausschluss des Abzugsrechts "beibehalten" i.S. des Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der RL 77/388/EWG, wenn die in Rede stehenden Ausgaben vom Zeitpunkt der Umsetzung der Sechsten RL 1978 bis zum Jahr 1999 aufgrund einer Verwaltungspraxis wie der im Ausgangsverfahren abzugsfähig waren? - 4. Ist Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Bestimmung die unentgeltliche Bewirtung von Geschäftspartnern durch Unternehmen in der betriebseigenen Kantine anlässlich von Sitzungen im Unternehmen erfasst? - 5. Ist Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Bestimmung die unentgeltliche Bewirtung von Personal durch Unternehmen in der betriebseigenen Kantine anlässlich von Sitzungen im Unternehmen erfasst?
Vorinstanz: Vestre Landsret
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 247 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.12.2008
Erledigungs-Az: Rs C-371/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 03 21