
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 61/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStR R 180e Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Kapitaleinkünfte, Sparerfreibetrag, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bei Einnahmen aus Kapitalvermögen eines ganzjährig studierenden und ab August des Streitjahres verheirateten Kindes. Sind bei der Feststellung der anzusetzenden Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts geeignet sind, auch die wegen des Sparerfreibetrags steuerfreien Kapitalerträge heranzuziehen oder gehören zu den Bezügen lediglich Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | V 130/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 984 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 21 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 61/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision teilweise begründet - teilweise Aufhebung des FG-Urteils |