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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 40/20 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Steuerbarkeit, Regelsteuersatz, Einheitliche Leistung, Turnier, Preisgeld, Pferde |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Turnierpreisgeldern mit fremden Pferden: Sind Preisgelder eines Berufsreiters und Turnierstallbetreibers für die Teilnahme an inländischen und ausländischen Turnieren mit fremden Pferden umsatzsteuerbar und mit dem Regelsteuersatz steuerpflichtig, wenn diesem nach den mit den Pferdeeigentümern geschlossenen Verträgen die - als einheitliche Leistung zu wertende - Pferdeunterbringung, Pferdeausbildung und Turnierteilnahme gegen Abtretung des hälftigen Teils der (den Pferdeeigentümern zustehenden) Preisgelder obliegt und der zeitlich überwiegende Teil der Leistung im inländischen Stall erbracht wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2510/18 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 40/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an den EuGH durch Beschluss vom 27.7.2021 V R 40/20 - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-713/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 98 |