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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-250/21 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Kredit, Gewährung, Vermittlung, Verwaltung |
Rechtsfrage: | Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung für Umsätze, die die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten betreffen, vorgesehene Befreiung auf den im Ausgangsverfahren beschriebenen Unterbeteiligungsvertrag Anwendung findet? |
Vorinstanz: | Naczelny Sad Administracyjny (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 289 S. 26 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-250/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 74 |