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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-36/16 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Steuerschuld, Lieferung, Übertragung |
Rechtsfrage: | Stellt die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (einer Sache) durch den Mehrwertsteuerpflichtigen auf: a) den Fiskus - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die dem Staatshaushalt zugutekommen, oder b) die Gemeinde, den Kreis oder die Woiwodschaft - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die deren Haushalten zugutekommen, was zum Erlöschen der Steuerschuld führt, eine steuerpflichtige Handlung (Lieferung von Gegenständen) i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar? |
Vorinstanz: | Naczelny Sad Administracyjny (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 145 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-36/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 34 |