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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/98
§§: AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Schlagwörter Grundstücksübertragung, Nahe Angehörige, Gestaltungsmißbrauch
Rechtsfrage: Einfamilienhausübertragung auf Sohn im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung eines --als dauernde Last zu qualifizierendes-- monatlichen Taschengeldes sowie Rückanmietung der EG-Räumlichkeiten auf Lebenszeit Gestaltungsmißbrauch i.S. von § 42 AO (Umgehung des in Übertragungsfällen dieser Art. üblichen dinglichen Wohnungsrechts aus Steuersparmotiven)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 11.12.1997
Vorinstanz/AZ: IV 126/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2003
Erledigungs-Az: IX R 8/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 68