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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/15 (BFH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d
Schlagwörter Geldspielautomat, Spielautomat, Umsatzsteuerbefreiung, Europarecht, EG, EU
Rechtsfrage: Sind die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des Rechenzentrum-EuGH-Urteils vom 5.6.1997, SDC, Rs C-2/95 zu Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummern 3 bis 5 Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei? - Im Verfahren V R 6/15 erging am 28.9.2017 ein Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.10.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 1465/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2017
Erledigungs-Az: V R 6/15
Erledigungs-Vermerk: Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-42/18 -- Das Verfahren V R 6/15 wurde durch Vorlagebeschluss vom 28.9.2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens Rs C-42/18 ausgesetzt. -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 28.9.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 24 66