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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/02 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, VStG § 4, BewG § 118 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Steuerbescheid, Vermögensteuer, Steuerschulden |
Rechtsfrage: | Höhere Steuerschulden nach Änderungsbescheid - neue Tatsache bei der Vermögensteuer: Hat das Finanzamt den bestandskräftigen Vermögensteuerbescheid wegen neuer Tatsachen zu ändern, wenn ihm bekannt wird, dass sich die Steuerschulden des Steuerpflichtigen aufgrund einer Änderung des Einkommensteuerbescheids erhöht haben und der Steuerpflichtige in seiner Vermögensteuererklärung gebeten hatte, die Steuerschulden von Amts wegen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 121/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 48/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 64 |