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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 72/04
§§: EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 52 Abs. 27 Satz 2
Schlagwörter Anrechnung, Körperschaftsteuer, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Musste das für die Einkommensteuer des Gesellschafters zuständige FA im Hinblick auf § 52 Abs. 27 EStG i.d.F. des StMBG die Einnahmen und die anrechenbaren Körperschaftsteuerbeträge infolge von Gewinnausschüttungen der GmbH entsprechend der von der GmbH erstellten Steuerbescheinigung auch dann auf der Grundlage einer Ausschüttungsbelastung von 36 v.H. festsetzen, wenn die Körperschaftsteuer der GmbH später tatsächlich unter Ansatz einer Ausschüttungsbelastung von 30 v.H. festgesetzt worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.06.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 6586/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2005
Erledigungs-Az: I R 72/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 17 24