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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/00 |
§§: | GrStG § 3 Abs 1 Nr 6, BewG § 19 Abs 4, BewG § 23 |
Schlagwörter | Grundsteuerbefreiung, Ersatzgrundstück, Religionsgemeinschaft, Nachfeststellung, Einheitswert |
Rechtsfrage: | Erstreckt sich die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 GrStG auf den kirchenrechtlich zum Sondervermögen gehörenden Grundbesitz der Religionsgemeinschaften nicht auf die im Jahr 1992 rechtsgeschäftlich erworbenen Ersatzgrundstücke, so dass für den erworbenen Grundbesitz ein Einheitswert des Grundvermögens festzustellen ist. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 210/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 453 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 22/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 67 |