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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 75/05
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, KStG § 54 Abs. 10 a, KStG § 44, AO 1977 § 171 Abs. 10
Schlagwörter Steuerbescheinigung, Anrechnung, Körperschaftsteuer, Kapitaleinnahmen
Rechtsfrage: Höhe der anzusetzenden Kapitaleinnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und Höhe der Anrechnung von Körperschaftsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG bei Ausstellung einer unrichtigen Steuerbescheinigung gemäß § 44 KStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.06.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 5822/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 459
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.01.2007
Erledigungs-Az: I R 75/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 15