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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/15 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Trennungs-/Aufstockungsunterhalts, Zugewinnausgleichs und Aufenthaltsbestimmungsrechts; auch außergerichtliche Rechtsverfolgung) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 10.12.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 1201/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2016
Erledigungs-Az: VI R 5/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 44