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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 78/08 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6 a |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Überversorgung, Betriebsaufspaltung, Gesellschafter-Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Ist im Falle einer Betriebsaufspaltung bei der Frage, ob eine Pensionszusage zu einer Überversorgung führt, lediglich auf die Höhe des Gehalts abzustellen, das die die Altersversorgung gewährende (Betriebs-)GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt? Oder sind auch die Tätigkeitsvergütungen, die der Gesellschafter-Geschäftsführer von der Besitzgesellschaft (Personengesellschaft) erhält, in eine Gesamtbetrachtung bezüglich der Überversorgung einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2739/05 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 78/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 92 |