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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 25/03
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 11
Schlagwörter Nebenleistung, Hauptleistung, Steuerfreiheit, Besorgungsleistung
Rechtsfrage: Vermittlung von Dokumenten zur Einreise in die ehemaligen GUS-Staaten (sog. Konsularservice): Sind die in diesem Zusammenhang abgerechneten Visabestätigungen als eigenständige Besorgungsleistungen i.S. von § 3 Abs. 11 UStG 1993 der Umsatzsteuer zu unterwerfen oder handelt es sich hier um unselbständige Nebenleistungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.02.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 2472/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2006
Erledigungs-Az: V R 25/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 20