
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/18 (BFH) |
§§: | EStG § 15 b, EStG 2006 § 20 Abs. 2 b, EStG 2006 § 52 Abs. 37 d, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerstundungsmodell, Rückwirkung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Stellt die rückwirkende Anwendung der §§ 15 b i.V.m. 20 Abs. 2 b EStG a.F. auf sämtliche Kapitaleinkünfte über § 52 Abs. 37 d EStG a.F. eine verfassungswidrige unechte Rückwirkung im Streitjahr 2006 dar? Verstößt die Regelung des § 15 b EStG gegen den Grundsatz der Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 201/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 16/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 50 |