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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 14/18 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 b, StromStG § 11, StromStV § 15 Abs. 9, GG Art. 80 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerentlastung, Produzierendes Gewerbe |
Rechtsfrage: | Ist § 15 Abs. 9 StromStV aufgrund einer Überschreitung der Regelungskompetenz des Verordnungsgebers nichtig? Ist das HZA berechtigt, abweichend von der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 eine Zuordnung zu treffen, wenn dies nach Sinn und Zweck des jeweiligen Steuerentlastungstatbestands erforderlich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2266/16 VSt |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 14/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 59 |