Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/18 (BFH)
§§: EStG § 15 b, EStG 2006 § 20 Abs. 2 b, EStG 2006 § 52 Abs. 37 d, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Rückwirkung, Verfassung
Rechtsfrage: Stellt die rückwirkende Anwendung der §§ 15 b i.V.m. 20 Abs. 2 b EStG a.F. auf sämtliche Kapitaleinkünfte über § 52 Abs. 37 d EStG a.F. eine verfassungswidrige unechte Rückwirkung im Streitjahr 2006 dar? Verstößt die Regelung des § 15 b EStG gegen den Grundsatz der Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.04.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 201/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2021
Erledigungs-Az: VIII R 16/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 50