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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 41/13 (BFH) | 
| §§: | GewStG 1999 § 8 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Stille Beteiligung, Gewinnanteil, Verzinsung | 
| Rechtsfrage: | Sind dem Gewinn einer GmbH für gewerbesteuerliche Zwecke gemäß § 8 Nr. 3 GewStG 1999 auch gewinnunabhängige Vergütungen, die neben einem gewinnabhängigen Entgelt an den stillen Gesellschafter gezahlt werden, hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1668/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 28 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.05.2014 | 
| Erledigungs-Az: | I R 41/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 30 12 | 
