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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/20 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, UStG § 4 Nr. 24, UStG § 4 Nr. 25 |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Personalgestellung, Geschäftsführer, Offene Ganztagsschule, Jugendbetreuung, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Personalgestellung (hier: des Geschäftsführers) durch eine gemeinnützig tätige Körperschaft an Trägervereine Offener Ganztagsschulen umsatzsteuerbefreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 460/17 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 14 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 21/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 08 |