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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 43/07 (BFH)
§§: AO § 179 Abs. 3
Schlagwörter Sonderwerbungskosten, Ergänzungsbescheid, Steuerberatungskosten, Rechtsanwaltskosten, vermögensverwaltende GbR
Rechtsfrage: Feststellung von Sonderwerbungskosten durch Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO - Können bei einer vermögensverwaltenden - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden - GbR Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten, deren irrtümlicher Abzug als Betriebsausgaben bei einem Einzelunternehmen des Klägers durch die Betriebsprüfung festgestellt worden war, durch Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO als Sonder-Werbungskosten festgestellt werden, wenn der Kläger in der vom ihm als Mehrheitsgesellschafter der GbR abgegebenen Feststellungserklärung auf dem Vordruck Anlage EST 1,2,3, B in der Spalte für "Sonderwerbungskosten" einen Strich gemacht hat und das FA diese Anlage EST 1,2,3 B unverändert und kommentarlos dem Feststellungsbescheid beigefügt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 190/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2009
Erledigungs-Az: IX R 43/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 32