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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 43/03 | 
| §§: | AO 1977 § 160 | 
| Schlagwörter | Betriebsausgabe, Ausland, Subunternehmer, Briefkastenfirma, Domizilgesellschaft, Benennungsverlangen | 
| Rechtsfrage: | Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Zahlungen an britische Subunternehmer-Briefkastengesellschaften: Kann eine inländische Bauunternehmer-GmbH Zahlungen an britische Subunternehmen, die laut Auskünften des Bundesamts für Finanzen lediglich wirtschaftlich untätige Briefkastenfirmen sind, als Betriebsausgaben abziehen? Ist die Regelung des § 160 AO 1977 möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.09.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G, 9 K 5640/98 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 08 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 03.08.2004 | 
| Erledigungs-Az: | I R 43/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache | 
