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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 24/20 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, EStG § 52 Abs. 32 a, GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Abfärbetheorie, Personengesellschaft, Beteiligungseinkünfte, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist die rückwirkende Anwendung der mit dem JStG 2007 eingeführten Abfärbung bei Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte (sog. Aufwärtsabfärbung) in Veranlagungszeiträumen vor 2006 verfassungswidrig? Unterliegt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Einkünfte allein aufgrund des Bezugs gewerblicher Beteiligungseinkünfte in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden, der Gewerbesteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3437/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 06 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 24/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision (Steuerpflichtiger und Behörde) unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 18 02 |