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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/07 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 8 Abs. 2, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4
Schlagwörter Entgelt, Grundstück, Aufwendungsersatz, Gewinnerzielungsabsicht, Betriebseinnahme
Rechtsfrage: Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz ertragsteuerlich als Betriebseinnahme anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 01.03.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 8393/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1326
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.08.2007
Erledigungs-Az: I R 27/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet