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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-665/20 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 26.4.2020 über die staatliche Beihilfe SA.56867 COVID 19 - Germany Compensation for the damage caused by the COVID-19 outbreak to Condor Flugdienst GmbH für nichtig zu erklären, und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen; - über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäß Art. 23 a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 443 S. 30 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 09.06.2021 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-665/20 |