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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 77/17 (BFH) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 1, EStG § 43 b Abs. 2 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, DBA-Niederlande Art. 13 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Freistellung, Genossenschaft, Ausland, Zwischenschaltung, Personengesellschaft, Schachtelprivileg, Niederlande |
Rechtsfrage: | Kapitalertragsteuer: Erstattungsanspruch einer Genossenschaft niederländischen Rechts bei Beteiligung an einer inländischen AG unter Zwischenschaltung einer Personengesellschaft: Ist eine ausländische Gesellschaft, die über eine GbR Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält, für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Erstattung als "unmittelbar" an der Kapitalgesellschaft i.S. von § 43 b Abs. 2 Nr. 2 EStG beteiligt anzusehen, soweit ihr Anteil an der Kapitalgesellschaft rechnerisch mindestens 10 % beträgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2933/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2021 |
Erledigungs-Az: | I R 77/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 47 |