Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/20 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, EStG § 52 Abs. 32 a, GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Abfärbetheorie, Personengesellschaft, Beteiligungseinkünfte, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die rückwirkende Anwendung der mit dem JStG 2007 eingeführten Abfärbung bei Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte (sog. Aufwärtsabfärbung) in Veranlagungszeiträumen vor 2006 verfassungswidrig? Unterliegt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Einkünfte allein aufgrund des Bezugs gewerblicher Beteiligungseinkünfte in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden, der Gewerbesteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.06.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 3437/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 06 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2023
Erledigungs-Az: IV R 24/20
Erledigungs-Vermerk: Revision (Steuerpflichtiger und Behörde) unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 02