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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-166/21 (EuG) | 
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Italien, Körperschaftsteuerpflicht, Hafen | 
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Kläger gegen die Europäische Kommission: Die Kläger beantragen, - die Art. 1, 2, 3 und 4 des Beschlusses der Kommission (C (2020) 8498 final der Kommission vom 4.12.2020 über die von Italien umgesetzte Beihilferegelung SA.38399 2019/C (ex 2018/E) - Körperschaftsteuerpflicht italienischer Häfen) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 189 S. 23 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 20.12.2023 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-166/21 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 32 |