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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 55/20 (BFH)
§§: GewStG § 35 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, GewStDV § 19 Abs. 1 Satz 1, GewStDV § 19 Abs. 2
Schlagwörter GmbH, Kreditinstitut, Auslegung, Konzern, Finanzierungsgesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbeverlust
Rechtsfrage: Stellt ein die Anforderungen des § 19 Abs. 2 GewStDV erfüllendes Kreditinstitut i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen dar oder müssen auch die Erlöse aus banktypischen Geschäften überwiegen? Führt eine Hinzuziehung von § 35 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG zu einem abweichenden Ergebnis? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.08.2020
Vorinstanz/AZ: 8 K 622/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2023
Erledigungs-Az: III R 55/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 97