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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 54/20 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 33, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Steuerfreie Einnahme, Arbeitgeber, Nichtselbständige Arbeit, Mittelherkunft, Gesetzeslücke
Rechtsfrage: 1. Sind Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige Geldleistungen des Arbeitgebers in gleicher Höhe erhält und diese nach § 3 Nr. 33 EStG als steuerfrei behandelt? Liegt eine Doppelbegünstigung vor? Spielt die Mittelherkunft bei der Beurteilung der tatsächlichen und endgültigen wirtschaftlichen Belastung eine Rolle? - 2. Ist die Bemessungsgrundlage für die Begünstigung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG im Umfang der gezahlten Leistungen des Arbeitgebers zu reduzieren? - 3. Lässt sich aus dem Gesetzesentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2013 und seiner Begründung herleiten, dass das Gesetz für das Verhältnis von § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu § 3 Nr. 33 EStG eine Gesetzeslücke enthält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.08.2020
Vorinstanz/AZ: 14 K 139/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2021
Erledigungs-Az: III R 54/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 00 58