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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-381/01 (EuGH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 603/95, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 |
Schlagwörter | EG, Umsatzsteuer, Italien, Beihilfe, Entgelt, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, dass sie auf den Betrag der in Anwendung der VO (EG) Nr. 603/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlten Beihilfen keine Mehrwertsteuer erhoben hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Italienische Republik |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2001 Nr. C 348 S. 14 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-381/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 12 |