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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 18/00 | 
| §§: | EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3 | 
| Schlagwörter | Bestandsvergleich, Wahlrecht, Gewinnermittlungsart | 
| Rechtsfrage: | Kann der Stpfl. im Streitjahr seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder hat er durch die mit der ESt-Erklärung vorgelegte Überschussrechnung sein Wahlrecht zu Gunsten dieser Gewinnermittlungsart wirksam ausgeübt? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 06.10.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 310/91 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 30 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.11.2000 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 18/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 16 | 
