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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 54/05 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Untreuehandlung |
Rechtsfrage: | Führen zum eigenen Vorteil begangene Untreuehandlungen eines GmbH-Geschäftsführers (Nichtgesellschafter) bei dem die GmbH (zu 98 v.H.) beherrschenden Gesellschafter zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen, wenn dieser Angehöriger des Geschäftsführers ist und dessen Untreuehandlungen für ihn ohne weiteres erkennbar gewesen wären (Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte und -pflichten)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5828/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1697 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 54/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 29 10 |