
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 56/96 |
§§: | FGO § 76, EStG § 12, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 21 Abs. 2, EStG § 52 Abs. 21, GG Art. 103 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sachaufklärung, Nutzungswert, Übergangsregelung, Bezugsfertigkeit, Schuldzinsen, Rechtliches Gehör, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | 1. Verfahrensmängel (§ 76 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG), weil keine Unterlagen (Ersatzkontoauszüge etc.) neben den vorgelegten privaten Aufzeichnungen zum Nachweis der beantragten betrieblich veranlaßten Schuldzinsen angefordert wurden? Höhe der betrieblich veranlaßten Schuldzinsen? 2. Ermittlung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Wohnung in den Veranlagungszeiträumen 1986 bis 1989 nach § 21 Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG, wenn die eigengenutzte Wohnung 1986 fertiggestellt wurde und die vermietete Wohnung erst in einem späteren Veranlagungszeitraum. Verletzung der Amtsermittlungspflicht zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der vermieteten Wohnung? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1825/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 662 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 56/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 17 |