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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/20 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Spende, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Ist einem Unternehmen, dessen Kerngeschäft die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien ist, die erweiterte Kürzung deshalb zu versagen, weil es am ersten Adventswochenende jedes Jahres Stände auf einem Weihnachtsmarkt betreibt und die daraus generierten Erlöse an den gemeinnützigen Veranstalter des Weihnachtsmarkts spendet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.01.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 1384/18 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 08 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2023
Erledigungs-Az: IV R 6/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 12 35