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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 23/10 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 15 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Sanierung, Steuerfreie Verwendung, Änderung, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Ist die Vorsteuer aus Leistungen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung eines Grundstücks abzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezugs eine steuerfreie Veräußerung des Grundstücks geplant ist? Führt eine spätere steuerpflichtige Veräußerung des Grundstücks zur Abzugsfähigkeit der Vorsteuer im Jahr des Leistungsbezugs und ist die Steuerfestsetzung entsprechend zu ändern bzw. ist eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15 a UStG vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3632/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2012 |
Erledigungs-Az: | XI R 23/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 87 |