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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 48/16 (BFH) |
§§: | AO § 60 a, AO § 51, AO § 61 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Gesonderte Feststellung, Verein, Sport |
Rechtsfrage: | Übt ein Verein zur Förderung des Schießsports (hier: IPSC-Schießen = sportliches Bewegungsschießen) eine steuerbegünstigte Betätigung aus, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung als gemeinnützig gemäß § 60 a Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. §§ 51, 52, 59, 60 und 61 AO erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 418/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 00 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 48/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 09 |