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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 86/98
§§: EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Ist aufgrund eines Vergleichs zwischen den geschiedenen Eltern das an die Mutter in voller Höhe gezahlte Kindergeld trotzdem beim Kindesunterhalt leistenden Vater in Höhe des halben Kindergeldes als zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 1615 g BGB bei der "Günstigerprüfung" zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag anzurechnen, obwohl der Ausgleichsanspruch durch den Vergleich aufgegeben wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.06.1998
Vorinstanz/AZ: 8 K 7142/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2004
Erledigungs-Az: VIII R 86/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 54