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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 45/18 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 3
Schlagwörter Investitionsabzugsbetrag, Rückgängigmachung, Änderung, Fehlerberichtigung
Rechtsfrage: Schließt eine Änderung nach § 7 g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern ein, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.11.2018
Vorinstanz/AZ: 15 K 1325/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2021
Erledigungs-Az: VIII R 45/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 93