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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/13 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 105 Abs. 5
Schlagwörter Personengesellschaft, Gesamthand, Veräußerungsgeschäft, Frist
Rechtsfrage: Verkauf von Wirtschaftsgütern (Eigentumswohnungen) aus der Gesamthand einer Personengesellschaft innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Beteiligung einzelner Gesellschafter: Klärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung von Einkünften bei § 23 EStG (Berücksichtigung auf der Gesellschafts- oder Gesellschafterebene) als auch im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. Zurechnung über § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.01.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 3748/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2014
Erledigungs-Az: IX R 9/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 74