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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 18/02
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, grobes Verschulden, Auflösungsverlust, Steuerberater
Rechtsfrage: Gibt ein Steuerpflichtiger einen Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 4 EStG nicht an, liegt dann kein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, wenn der Steuerberater nicht wusste, dass der Steuerpflichtige Gesellschafter einer GmbH war und sich nach den Umständen des Einzelfalls eine entsprechende Nachfrage nicht aufdrängte?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 583/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 377
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.01.2005
Erledigungs-Az: VIII B 18/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 33