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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 142/99
§§: EStG § 32 Abs 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Einkommen
Rechtsfrage: Bezieht sich bei der Grenzbetragsermittlung der Begriff "Einkünfte" im Wege der Gesetzesanalogie auf das "zu versteuernde Einkommen", weil die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung maßgebliche Einkommensgrenze in Anlehnung an das Existenzminimum erst nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erreicht wird und ein Kindergeldanspruch nur bei Überschreiten dieser "Bedürftigkeitsgrenze" zu versagen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.07.1999
Vorinstanz/AZ: VII 720/98 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 63 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2000
Erledigungs-Az: VI R 142/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig