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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/01
§§: GrEStG § 5 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuerbefreiung, Verschmelzung, Kapitalgesellschaft, Ausgliederung, Grundbesitz, Übergang, Gesamthand, Vorgefasster Plan
Rechtsfrage: Werden bei einer Umstrukturierung eines Konzerns (A-AG) zunächst Grundstücke ausgegliedert und in eine Immobilien GmbH & Co. KG (KG), deren alleinige Kommanditistin die AG und deren alleiniger Komplementär eine Tochtergesellschaft der A-AG ist, eingebracht, so wird die Steuer (zunächst) nach § 5 Abs. 2 GrEStG nicht erhoben. Ist die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 2 GrEStG zu versagen, wenn nach dem Gesamtplan später eine Verschmelzung der A-AG mit einem anderen Konzern (B-AG) erfolgt und dabei die Anteile der A-AG an der KG auf die B-AG übergehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.04.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 3080/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2004
Erledigungs-Az: II R 37/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 13 18