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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 20/08 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Erschließungskosten |
Rechtsfrage: | Gehören Erschließungskosten, die von der Gemeinde bereits verauslagt wurden und bei Verkauf des Grundstücks im Gesamtkaufpreis ausgewiesen worden sind, als zusätzliche Gegenleistung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, oder sind diese Kosten aus dem Kaufpreis herauszurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2637/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 20/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 26 |