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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/21 (BFH)
§§: EStG § 15
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Spielgewinn, Preisgeld, Glücksspiel
Rechtsfrage: Stellt die Teilnahme an Online-Einzelpokerspielen (sog. Cash-Games) und vereinzelten Pokerturnieren (online und klassisch vor Ort) eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG und im Sinne von § 2 Abs. 1 GewStG dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.09.2020
Vorinstanz/AZ: 11 K 11043/20