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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/09 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, GG |
Schlagwörter | Unterhalt, Anspruch, Kinderfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit, Kinderexistenzminimum |
Rechtsfrage: | Ist § 33 a Abs. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Unterhaltsleistungen an Enkelkinder (hier: Kinderfreibetrag wirkt sich bei den Eltern mangels ausreichenden Einkommens nicht aus) als Aufwendungen für das Existenzminimum von Kindern, denen gegenüber eine Unterhaltspflicht besteht, zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1977/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 23 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |