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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-677/19 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Erstattung, Steuern, Ausschlussfrist, Frist, Antrag
Rechtsfrage: Sind die Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit, der Äquivalenz und der Effektivität dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der in Art. 1 Abs. 2 der Ordonanta de urgentã a Guvernului nr. 52/2017 (Dringlichkeitsverordnung Nr. 52/2017 der Regierung) entgegenstehen, mit der eine Ausschlussfrist von ungefähr einem Jahr für die Stellung von Anträgen auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern festgelegt wurde, während das nationale Recht für die Geltendmachung des Anspruchs auf Erstattung von unter Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften erhobene Beträge keine vergleichbare Frist vorsieht?
Vorinstanz: Tribunalul Vâlcea (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 432 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.10.2020
Erledigungs-Az: Rs C-677/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 42