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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 12/98 |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 2, GewStG § 7, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit, Abfärbetheorie, Gewerbesteuer, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Gewinnerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | 1. Ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärberegelung) verfassungsgemäß; gilt dies ggf. auch bei lediglich geringfügiger gewerblichen Betätigung (hier: Veräußerung von Nackenkissen und behandlungsunterstützenden Cremes durch Krankengymnasten -GbR-; Anteil der Warenverkäufe = 1,25 % der Gesamteinnahmen - 2. Liegt hinsichtlich der Warenverkäufe eine Gewinnerzielungsabsicht vor ? - 3. Ist die Gewerbeertragsteuer verfassungsgemäß; vgl. Vorlage der Niedersächsischen FG vom 23.7.1997 - Az. des BVerfG: 1 BvL 23/97- ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | I 500/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 12/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 22 22 |