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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-54/07 (EuG)
§§: EG Art. 87 Abs. 1, EGEntsch 951/2006 Art. 1
Schlagwörter EG, EU, Grundsteuer, Telekommunikationsinfrastruktur, Beihilfe, Subvention, Vereinigtes Königreich
Rechtsfrage: Ist Art. 1 der Entscheidung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission vom 12.10.2006 über die Erhebung der Grundsteuer auf Telekommunikationsinfrastruktur nichtig, soweit damit festgestellt wird, dass die Anwendung der Grundsteuer durch das Vereinigte Königreich auf die BT plc von 1995 bis Ende 2005 keine Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 EG darstellt?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 82 S. 52
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 21.01.2011
Erledigungs-Az: Rs T-54/07