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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 6/07 |
§§: | DBA-Schweiz Art. 12, DBA-Schweiz Art. 17, EStG § 50 d Abs. 2, EStG § 50 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Sport, Recht, Verwertung, Freistellung, Fernsehen, Schweiz, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Freistellung von Vergütungen vom inländischen Steuerabzug, die im Zusammenhang mit der Übertragung von inländischen Sportereignissen im Fernsehen geleistet werden: Handelt es sich bei der Überlassung von Fernsehübertragungsrechten bei Sportveranstaltungen im Inland um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Rechts (i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG), welche nach Art. 12 Abs. 1 DBA-Schweiz nicht in Deutschland besteuert werden dürfen? Oder handelt es sich um Einkünfte aus ausgeübten oder verwerteten (oder verwertbaren) sportlichen Darbietungen, die nach Art. 17 DBA-Schweiz in Deutschland besteuert werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1510/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 360 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 6/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 16 34 |