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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/13 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 8, DBA-Aserbaidschan
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Steuerfreiheit, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind die von der OSZE an Mitglieder einer OSZE-Mission gezahlten Tagegelder als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i.S. des DBA-Aserbaidschan zu erfassen? Wird § 50 d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 21.08.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 87/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2016
Erledigungs-Az: I R 64/13
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 64/13 wurde durch Beschluss vom 31.3.2014 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/12 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 17 66