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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, AO § 12 Satz 2 Nr. 8
Schlagwörter Kindergeld, Eigene Einkünfte, Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise, Regelmäßige Arbeitsstätte, Betriebsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Sind im Rahmen einer befristeten sog. Qualifizierungs-ABM durchgeführte Fahrten zur Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte des Arbeitgebers?) nach Dienstreisegrundsätzen oder als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Ermittlung der Einkünfte eines Kindes zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.05.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 316/06 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 06 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2013
Erledigungs-Az: VI R 62/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 00 15