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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 41/08
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Selbständigkeit, Sozialversicherung
Rechtsfrage: Kindergeld für polnischen Staatsangehörigen, der als Selbständiger einen Kindergeldanspruch in Polen hat und dort auch pflichtversichert ist? Genügt für die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO (EWG) Nr. 1408/71 (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a), dass der Kläger in irgendeinem Zweig der sozialen Sicherheit in irgendeinem Land der EU pflichtversichert (evt. auch freiwillig versichert) ist? Schließt die notwendige Anwendung polnischer Rechtsvorschriften auch eine Differenzzahlung zum höheren deutschen Kindergeld aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.11.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 2642/07 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2011
Erledigungs-Az: III R 41/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 26