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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 61/09 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Rückwirkung, Bezugsberechtigter |
Rechtsfrage: | Kann eine Berechtigtenbestimmung geändert werden, solange das Kindergeld noch nicht ausgezahlt ist, oder kann eine Berechtigtenbestimmung nur rückwirkend geändert werden, solange das Kindergeld insoweit noch nicht festgesetzt wurde (vgl. DA-FamEStG 64.4 Abs. 2)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 814/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 29 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 61/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 26 29 |