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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/13 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 9 a Satz 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Unentgeltliche Wertabgabe, Bemessungsgrundlage, Gebäude, Rückwirkung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes ab dem 1.7.2004 mit 10 % seiner Herstellungskosten: 1. Handelt es sich im Hinblick auf die Neuregelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.d.F. des EURLUmsG vom 9.12.2004 auf den 1.7.2004 um eine echte oder eine unechte Rückwirkung? Wurde das Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung vom Gesetzgeber beachtet? - 2. Ist dem Kl. bei einer Interessen- und Güterabwägung Vertrauensschutz zu gewähren, da sein schutzwürdiges Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand überwiegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 2535/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 469
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 06 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.08.2015
Erledigungs-Az: XI R 6/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 25