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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 54/06 |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 16 Buchst. e, UStG 1999 § 2 Abs. 1 Satz 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Pflegedienst, richtlinienkonform, Unternehmen, EG, EU |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen eines Pflegedienstes: 1. Ist die Regelung des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG richtlinienkonform, da die tatbestandliche Einschränkung der Steuerbefreiung (40 %-Grenze) von der Ermächtigung in Art. 13 Abschn. A Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG gedeckt ist? - 2. Verstößt die Forderung in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG, die sog. 40 v.H.-Grenze müsse bereits im vorangegangenen Kalenderjahr eingehalten sein, gegen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG? - 3. Kommt es für die Zwecke der Umsatzsteuer (und damit auch für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG) darauf an, ob die Unternehmenstätigkeit des Unternehmers in einem oder mehreren, örtlich getrennten bzw. in unterschiedlichen Bereichen oder Branchen tätigen personellen und organisatorischen Einheiten erbracht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1948/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 226 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 54/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 83 |