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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 64/11 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, AO § 270, AO § 119, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Steuererstattung, Darlehen, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Steuerpflicht der Nichtteilhabe an Steuererstattungen bei Zusammenveranlagung: Führen die Gewährung unverzinslicher Darlehen sowie die Nichtteilhabe an Steuererstattungen bei zusammenveranlagten Ehegatten zu Schenkungen unter Lebenden? Ist ein Schenkungsteuerbescheid, der mehrere Erwerber zusammenfasst, inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn die einzelnen Lebenssachverhalte in Anlage zum Bescheid hinreichend konkretisiert sind und eine gesonderte Steuerfestsetzung aufgrund gleicher Steuersätze, Freibeträge und Steuerklasse nicht erforderlich ist? Liegt ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3381/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 432 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 04 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 64/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 03 |