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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-865/16 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, Beihilfe, Fußballverein, Spanien
Rechtsfrage: Klage eines Fußballvereins gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 4.7.2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Art. 4 und 5 dieses Beschlusses für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Fußballverein ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 30 S. 57
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 26.02.2019
Erledigungs-Az: Rs T-865/16