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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 56/00
§§: EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Verkaufsgarantie, Einkünfteerzielungsabsicht, Bauherrengemeinschaft
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an einer (Eigentumswohnungen errichtenden) Bauherrengemeinschaft trotz Wiederverkaufsgarantie - Entkräftung der von einer sog. Weitervermittlungsgarantie ausgehenden Indizwirkung aufgrund späterer Umstände; hier: tatsächliche Nichtinanspruchnahme der Garantie, Abschluss eines Bausparvertrags für Umschuldungszwecke - Nichtberücksichtigung der Tatsache der bis heute unterbliebenen Veräußerung der Wohnung durch das FG mit BFH-Rspr. (Urteil vom 22. 4. 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650) unvereinbar? - s. hierzu AdV-Beschluss des BFH vom 27.3.00 IX S 3/00 - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.07.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 4854/93 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2003
Erledigungs-Az: IX R 56/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 95