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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 36/96 |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Einheitliches Vertragswerk, Erwerbsvorgänge, Grundstückserwerb, Gebäudeerrichtung, Treuhänder, Bauerrichtungsvertrag, Faktischer Zwang, abgestimmtes Verhalten, vorgefaßter Plan |
| Rechtsfrage: | Sind in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für das unbebaute Grundstück auch die Kosten für das noch zu errichtende Gebäude einzubeziehen, weil die aus der Treuhänderbeauftragung resultierenden Verträge als einheitliches Vertragswerk anzusehen sind? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 08.02.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | I 266/87 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.10.1998 |
| Erledigungs-Az: | II R 36/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 56 03 |