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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 57/99
§§: EStG § 10 Abs 3 Nr 2a Buchst cc
Schlagwörter Vorwegabzug, Anwartschaftsrecht, Altersversorgung, Blankettzusage
Rechtsfrage: Kann der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungszeitraum 1992 gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2a Buchst. cc EStG 1990 gekürzt werden, wenn im Geschäftsführerdienstvertrag vom August 1989 vereinbart ist, daß der Kläger Anspruch auf Ruhegehalt habe, Art und Höhe der Altersversorgung aber erst nach dreijähriger Zugehörigkeit per Gesellschafterbeschluß definiert werde (=sog. Blankettzusage). Ist ein Anwartschaftsrecht auf eine Altersversorgung bei Blankettzusagen erst dann erworben, wenn der zusätzlich im Dienstvertrag geforderte Rechtsakt vollzogen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.09.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 390/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2000
Erledigungs-Az: XI R 57/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 03