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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 94/99
§§: KStG § 27, KStG § 47, GmbHG § 30
Schlagwörter Vorabausschüttung, Rückgängigmachung, Gewinnausschüttung, Ausschüttungsbelastung, Einlage
Rechtsfrage: Ist für eine teilweise rückgängig gemachte Vorabausschüttung einer GmbH, die ohne ausdrücklichen Rückgewährvorbehalt ausgezahlt worden war, die Ausschüttungsbelastung nach § 27 Abs. 1 KStG herzustellen und stellt der rückgezahlte Betrag eine Einlage dar? Kann die Kapitalertragsteuer entsprechend herabgesetzt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 21.09.1999
Vorinstanz/AZ: VI 120/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2000
Erledigungs-Az: I R 94/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - ohne Begründung