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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 75/98
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Neue Tatsachen
Rechtsfrage: Durften die ESt-Bescheide 1987-1989 nach Vorlage von Steuerbescheinigungen dahingehend geändert werden, daß anrechenbare Körperschaftsteuerbeträge nachträglich als Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesetzt wurden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.09.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 9294/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2000
Erledigungs-Az: VIII R 75/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 09 58